Konfitüren, Gelees, Fruchtaufstriche
Was unterscheidet Konfitüre, Gelee, Fruchtaufstrich und Marmelade?Den qualitätsbestimmenden Hauptanteil bilden immer vier Zutaten: Früchte, Zucker, Genußsäure (z. B. Zitronensäure) und Pektin. Zum Aromatisieren sind Vanille (-Aromen), Vanillin, Spirituosen, Kräuter und Gewürze erlaubt.
Konfitüre – Eine Konfitüre kann aus einer oder mehreren Fruchtsorten hergestellt werden, wobei der Fruchtanteil bei mindestens 35 Prozent liegen muß. Konfitüre muß einen festgelegten Gesamtzuckergehalt von mehr als 55 g Zucker je 100 g aufweisen.
Gelee – Gelee wird aus Fruchtsäften hergestellt, ohne jegliche Zugabe von Fruchtstücken. Wie auch bei der Konfitüre beträgt der Gehalt an Fruchtsaft bei Gelee 35 Prozent. Fruchtaufstrich – Im Unterschied zu Konfitüren sind der eingesetzte Zucker- und Fruchtgehalt nicht gesetzlich vorgeschrieben. Handelsüblich werden Fruchtaufstriche im Vergleich zu Konfitüre mit einem entsprechend höheren Fruchtgehalt und einem niedrigeren Zuckergehalt angeboten.
Marmelade - Was wir im Sprachgebrauch oft als Marmeladen bezeichnen, ist meistens eine Konfitüre. Während früher Aufstriche mit Fruchtstücken Konfitüren und passierte Aufstriche Marmeladen waren, ist Lezteres jetzt nur mehr Zitrusfruchtaufstrichen vorbehalten.
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